- Die Schüler*innen, die von der schwangeren Lehrkraft unterrichtet werden, müssen keine Maske mehr tragen.
- Die schwangere Lehrkraft entscheidet selbst, ob sie eine FFP2-Maske im Unterricht trägt, wenn sie einen Mindestabstand von 1,5 m zu den Schüler*innen einhalten kann und der Klassenraum regelmäßig und konsequent gelüftet wird. Sie darf zum Eigenschutz selbstverständlich jederzeit eine Maske tragen.
-Falls im beruflichen Umfeld der Schwangeren ein Corona-Infektionsfall oder ein Verdachtsfall bekannt wird, wird die Schwangere 8 Tage keine Präsenztätigkeiten übernehmen bzw. bis zum Ausschluss des Verdachts. Daher bitte ich die Erziehungsberechtigten der zu unterrichtenden Klasse der Schwangeren, der Schule eine bekannte und belegte Corona-Infektion ihres Kindes mitzuteilen. Vielen Dank.
Herzliche Grüße!
Claudia Prentler, komm. Schulleiterin