Aktuelles
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Einsatz schwangerer Beschäftigter im Präsenzunterricht in Schulen

Liebe Erziehungsberechtigte,

zum 17.04.2023 gelten für schwangere Lehrkräfte folgende neue Bedingungen, die unser Schulleben wieder ein Stück unkomplizierter gestalten:

 

- Die Schüler*innen, die von der schwangeren Lehrkraft unterrichtet werden, müssen keine Maske mehr tragen.

 

- Die schwangere Lehrkraft entscheidet selbst, ob sie eine FFP2-Maske im Unterricht trägt, wenn sie einen Mindestabstand von 1,5 m zu den Schüler*innen einhalten kann und der Klassenraum regelmäßig und konsequent gelüftet wird. Sie darf zum Eigenschutz selbstverständlich jederzeit eine Maske tragen.

 

-Falls im beruflichen Umfeld der Schwangeren ein Corona-Infektionsfall oder ein Verdachtsfall bekannt wird, wird die Schwangere 8 Tage keine Präsenztätigkeiten übernehmen bzw. bis zum Ausschluss des Verdachts. Daher bitte ich die Erziehungsberechtigten der zu unterrichtenden Klasse der Schwangeren, der Schule eine bekannte und belegte Corona-Infektion ihres Kindes mitzuteilen. Vielen Dank.

 

Herzliche Grüße!

Claudia Prentler, komm. Schulleiterin

Kontakt

Standort Rehden:
Schulstraße 16
49453 Rehden
Telefon: 05446/209780
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Standort Wetschen:
An der Schule 9
49453 Wetschen
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(Rufen Sie bei Verwaltungs-
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