

Unser Schulvorstand
Im Jahr 2005 wurde in Niedersachsen durch die Einführung der „Eigenverantwortlichen Schule“ die Institution des Schulvorstandes neu geschaffen. Seine Aufgaben ergeben sich aus § 38a des Niedersächsischen Schulgesetzes, seine Zusammensetzung aus §38b.
Er besteht an der Grundschule zur Hälfte aus Lehrer*innen und zur Hälfte aus Elternvertreter*innen. Den Vorsitz des Schulvorstandes übernimmt die Schulleitung. Er wird mit Ausnahme der Schulleitung alle zwei Jahre neu gewählt.